Allgemeines Strafrecht

Unter dem Begriff „Allgemeines Strafrecht“ werden alle Delikte zusammengefasst, die im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt werden. In der Praxis beinhaltet das allgemeine Strafrecht einen breiten Raum einnehmende Straftatbestände. Wird gegen Sie wegen des Verdachts eines Deliktes aus dem allgemeinen Strafrecht ein Ermittlungs- bzw. Strafverfahren geführt, sollten Sie sich einen kompetenten Strafverteidiger zur Hilfe nehmen.

Ich verteidige Sie in allen Bereichen des allgemeinen Strafrechts. Die Verteidigung durch einen Rechtsanwalt erhöht die Chancen für einen erfolgreichen Ausgang des Strafverfahrens. Selbst in aussichtslosen Fällen ist es Ziel, die Höhe der zu erwartenden Strafe zu senken.

Im Gegensatz zum Beschuldigten/Angeklagten hat der Verteidiger das Recht, Akteneinsicht zu beantragen und die Ermittlungsakte einzusehen. Die Akteneinsicht ist Voraussetzung für einen erfolgreichen Prozess und eine effektive Verteidigungsstrategie. Auf Ihren Wunsch hin erhalten Sie eine Kopie der Akte.

Beispielhafter Auszug meiner Tätigkeitsfelder im Allgemeinen Strafrecht:

  • Allgemeine Vermögensdelikte
  • Verkehrsstrafrecht
  • Körperverletzungsdelikte
  • Berufungen und Revisionen
  • Berufsrechtliche Verfahren
  • Nebenklage und Geschädigtenvertretung
  • Zeugenbeistandstätigkeit
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