Kosten im Ordnungswidrigkeitenverfahren
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten für Ordnungswidrigkeiten, sowie fahrlässige Straftaten im Verkehr.
Ferner kann auch ohne Rechtsschutzversicherung im Wege der Prozesskostenfinanzierung eine Kostenübernahme erfolgen. Sollte es zu einem Freispruch kommen trägt ohnehin die Staatskasse die Kosten des Verfahrens.
Sind die Aussichten auf eine Einstellung des gegen Sie geführten Bußgeldverfahrens gut, vertreten unsere Anwälte Sie im gesamten Verfahren.