Vertretung im Bußgeldverfahren

Ob Geschwindigkeitsüberschreitung oder das Überfahren einer roten Ampel – das kann ein teures Bußgeld nach sich ziehen. Ein Verstoß kann sogar bis zur Eintragung von Punkten in das Flensburger Verkehrszentralregister oder zum Verlust der Fahrerlaubnis führen.

Haben Sie einen Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen oder gar einen Bußgeldbescheid erhalten? Keinesfalls sollten Sie nun den Anhörungsbogen voreilig ausfüllen und an die Behörde zurücksenden. Noch weniger sollten Sie jemanden als Fahrer angeben, der nicht gefahren ist. Das kann schnell zu einem Strafverfahren gegen Sie führen. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch, reagieren Sie nicht auf den Anhörungsbogen und beauftragen Sie einen Anwalt mit der Vertretung.

Ich vertrete Sie unter anderem bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstößen, Rotlichtverstößen.

Selbst bei scheinbar „klaren“ Fällen kann ich Ihnen möglicherweise helfen: Ich beantrage zunächst bei der zuständigen Verkehrsbehörde Akteneinsicht, bewerte und bespreche anschließend die weiteren Erfolgsaussichten mit Ihnen. Die amtliche Ermittlungsakte stelle ich Ihnen zur Verfügung.

>> Verkehrrechts Einspruch

Gewöhnlich übernimmt die 
Verkehrsrechtsschutzversicherung (Anmerkung: Verkehrsrechtsschutz) Rechtsanwaltsvergütung für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt, die Sachverständigenkosten, die Verwaltungskosten sowie die Gerichtskosten und Auslagen.

Lediglich die Geldbuße muss der Versicherungsnehmer selbst bezahlen. 

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