Anwaltsgebühren im Strafrecht
Die Vergütung eines Rechtsanwaltes richtet sich bei der Verteidigung eines Beschuldigten in Strafsachen nach Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (VV RVG).
Im Falle eines Freispruchs werden alle notwendigen Auslagen erstattet. In einigen Strafverfahren (z. B. in straßenverkehrsrechtlichen wie fahrlässige Trunkenheit im Straßenverkehr) übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten – abhängig vom Tatvorwurf und dem mit Ihrer Versicherung vereinbarten Bausteinen.
In umfangreichen Fällen steht es jedem Rechtsanwalt frei, Gebühren über dem gesetzlich vorgesehenen Maß zu verlangen. Daher kann auch eine Honorarvereinbarung getroffen werden.