Vertretung des Verletzten/Geschädigten einer Straftat
Das Gesetz erlaubt einePrivatklageerhebungnur für bestimmte Delikte. Dabei handelt es sich um solche der leichten Kriminalität, welche die Allgemeinheit nicht besonders betreffen.
Als Opfer einer Straftat können Sie als Ankläger anstelle der Staatsanwaltschaft auftreten. Besonders dann, wenn keine öffentliche Klage durch die Staatsanwaltschaft vorliegen sollte. Darüber hinaus können Sie sich – soweit eine öffentliche Klage vorliegt – in bestimmten Fällen als Nebenkläger der Anklage der Staatsanwaltschaft anschließen. Als Nebenkläger werden Ihnen bestimmte Rechte eingeräumt, wie etwa die ständige Anwesenheit in der Hauptverhandlung sowie das Recht, Zeugen und den Angeklagten zu befragen.
Als Opfer einer Straftat können Sie zivilrechtliche Ansprüche gegen den Täter direkt im Strafverfahren geltend machen – statt in einem eigenen zivilgerichtlichen Verfahren (Adhäsionsverfahren). Allerdings nur sofern der Streitgegenstand noch nicht anderweitig gerichtlich anhängig gemacht wurde. Die Einleitung eines Adhäsionsverfahrens setzt einenAdhäsionsantragvoraus.