Autokauf
Kauft man einen Gebrauchtwagen, geht man davon aus, gute Qualität zu einem günstigen Preis zu erwerben. Meistens ist diese Annahme auch berechtigt: besonders bei Jahreswagen lassen sich häufig deutliche Einsparungen erreichen. Umso ärgerlicher, wenn der kürzlich gekaufte Gebrauchtwagen oder auch Neuwagen Schwierigkeiten macht.
Der Verkäufer zeigt sich meist wenig kooperativ und der Käufer stellt sich die Frage, welche Ansprüche ihm gegen den Verkäufer zustehen.
Als Autobesitzer haben Sie Rechte, wenn ihr Wagen Mängel hat. Um außergerichtliche und gerichtliche Hürden zu überwinden, sollten Sie mich kontaktieren – ich berate Sie gerne zum richtigen Vorgehen.