Autokauf

Kauft man einen Gebrauchtwagen, geht man davon aus, gute Qualität zu einem günstigen Preis zu erwerben. Meistens ist diese Annahme auch berechtigt: besonders bei Jahreswagen lassen sich häufig deutliche Einsparungen erreichen. Umso ärgerlicher, wenn der kürzlich gekaufte Gebrauchtwagen oder auch Neuwagen Schwierigkeiten macht.

Der Verkäufer zeigt sich meist wenig kooperativ und der Käufer stellt sich die Frage, welche Ansprüche ihm gegen den Verkäufer zustehen.

Als Autobesitzer haben Sie Rechte, wenn ihr Wagen Mängel hat. Um außergerichtliche und gerichtliche Hürden zu überwinden, sollten Sie mich kontaktieren – ich berate Sie gerne zum richtigen Vorgehen.

Als Rechtsanwalt kläre ich für Sie folgende Fragen:

  • Wer muss die Reparaturkosten beim Autokauf übernehmen?
  • Wann und wie oft müssen Sie eine Nachbesserung dulden?
  • Wer muss beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf des Fahrzeugs vorlag?
  • Wann dürfen Sie die Annahme des Neuwagens verweigern?
  • Wann dürfen Sie Ihren Neuwagen zurückgeben?
  • Wann dürfen Sie Ihr gebrauchtes Fahrzeug zurückgeben?
  • Welche Ersatzleistungen stehen Ihnen beim Kauf zu?
  • Können Sie Schadensersatz oder Minderung des Kaufpreises verlangen?
  • Ist ein Haftungsausschluss beim Autokauf zulässig?
Sie haben Fragen zum Kauf eines Gebraucht- oder Neuwagens?
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