Vertretung im Strafbefehlsverfahren
Das Strafbefehlsverfahren (§§ 407ff. StPO) ist im deutschen Recht ein vereinfachtes Verfahren. Gegen einen Strafbefehl kann binnen zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Sofern das nicht geschieht, kommt es zu einer rechtskräftigen Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung.
Melden Sie sich deshalb unverzüglich, wenn Sie bereits einen Strafbefehl erhalten haben!
Im Rahmen des Einspruchs können Sie und Ihr Verteidiger sich nicht nur gegen die vorgeworfene Tat zur Wehr zu setzen, sondern auch gegen die Höhe der Strafe.
Damit wir ausreichend Zeit haben, Ihren Fall zu besprechen und bearbeiten, nehmen Sie im besten Fall schon dann Kontakt zu mir auf, wenn sie von der Polizei einen Termin zur Beschuldigtenvernehmung erhalten haben oder aber als Beschuldigter angeschrieben worden sind.