Vertretung im Strafbefehlsverfahren

Das Strafbefehlsverfahren (§§ 407ff. StPO) ist im deutschen Recht ein vereinfachtes Verfahren. Gegen einen Strafbefehl kann binnen zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Sofern das nicht geschieht, kommt es zu einer rechtskräftigen Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung.

Melden Sie sich deshalb unverzüglich, wenn Sie bereits einen Strafbefehl erhalten haben!

Im Rahmen des Einspruchs können Sie und Ihr Verteidiger sich nicht nur gegen die vorgeworfene Tat zur Wehr zu setzen, sondern auch gegen die Höhe der Strafe.

Damit wir ausreichend Zeit haben, Ihren Fall zu besprechen und bearbeiten, nehmen Sie im besten Fall schon dann Kontakt zu mir auf, wenn sie von der Polizei einen Termin zur Beschuldigtenvernehmung erhalten haben oder aber als Beschuldigter angeschrieben worden sind.

Sie haben Fragen zum Strafbefehlsvorhaben?
Jetzt Kontakt aufnehmen
Privacy Settings
We use cookies to enhance your experience while using our website. If you are using our Services via a browser you can restrict, block or remove cookies through your web browser settings. We also use content and scripts from third parties that may use tracking technologies. You can selectively provide your consent below to allow such third party embeds. For complete information about the cookies we use, data we collect and how we process them, please check our Privacy Policy
Youtube
Consent to display content from - Youtube
Vimeo
Consent to display content from - Vimeo
Google Maps
Consent to display content from - Google