Vertretung bei Verkehrsunfällen mit Sachschaden
Sobald Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, ist es ratsam, die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen – auch wenn Sie keine Schuld an dem Unfall tragen. Die Unfallregulierung gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners sollte selbst bei einem aus Ihrer Sicht „klarem“ Verschulden des Unfallverursachers nicht selbst in die Hand genommen werden. Nur ein Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, Ihre Schadensersatzansprüche optimal und vollständig auszuschöpfen.
Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ermöglicht zum einen ein schnelleres Agieren der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Zum anderen wird regelmäßig ein höherer Schadensersatz erzielt, da der Rechtsanwalt alle Ihnen zustehenden Ansprüche beziffert.
Die Kosten des Verkehrsanwaltes zahlt bei Verschulden die Versicherung des Unfallgegners. Bei einem Mitverschulden wird zumindest ein Teil der Kosten ersetzt. Allerdings kann, soweit vorhanden, in solch einem Fall auch die Verkehrsrechtsschutzversicherung in Anspruch genommen werden. Für Vergütungsvereinbarungen zwischen dem Mandanten und seinem Anwalt kommt die Rechtsschutzversicherung allerdings nicht auf.