Kosten des Verkehrsanwalts
Die Kosten eines Verkehrsanwalts zahlt – bis auf extreme Ausnahmefälle – immer die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Vorausgesetzt er hat den Schaden alleine verursacht. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die den Verkehrs-Bereich abdeckt, sind die Kosten der anwaltlichen Vertretung jedenfalls nicht von Ihnen selbst zu tragen.