Vertretung in Haftsachen/Durchsuchungen
Ist gegen Sie ein Haftbefehl erlassen und die Untersuchungshaft bereits angeordnet, sollten wir schnell handeln. Ich prüfe für Sie, ob ein Rechtsbehelf eingelegt werden oder der Haftbefehl möglicherweise außer Vollzug gesetzt werden kann.
Auch wenn ein Durchsuchungsbeschluss ergangen ist oder bei der Durchsuchung Gegenstände beschädigt wurden, stehen Sie nicht ohne Rechte da. Wenden Sie sich in solch einem Fall an mich. Ich prüfe für Sie inwiefern ein Rechtsbehelf Sinn macht und ob Schadensersatzansprüche gegeben sind.